Am 4. März 2025 gab das US-Handelsministerium seine endgültige Entscheidung in der Antidumping-Untersuchung zu Einweg-Aluminiumbehältern, -pfannen, -tabletts und -deckeln bekannt, die aus China importiert wurden. Es entschied, dass chinesische Produzenten/Exporteure Dumpingmargen von 193,90 % bis 287,80 % hatten. Die genauen Zollsätze sind in der beigefügten Tabelle aufgeführt.
Gleichzeitig gab das US-Handelsministerium auch seine endgültige Entscheidung zur Untersuchung des Ausgleichszolls auf chinesisches Aluminiumbesteck ab. Es entschied, dass Henan Aluminium Corporation und Zhejiang Acumen Living Technology Co., Ltd., die beide nicht an der Antwort teilnahmen, einem ausgleichenden Zollsatz von 317,85 % unterliegen würden. Auch andere chinesische Produzenten/Exporteure unterliegen dem gleichen Satz von 317,85 %.
Die US-amerikanische Internationale Handelskommission (ITC) wird voraussichtlich am 18. April 2025 ihre endgültige Entscheidung zu Antidumping- und Ausgleichssteuer-bedingten Schäden treffen. Dieser Fall betrifft in erster Linie Produkte, die nach dem US-Zollcode 7615.10.7125 klassifiziert sind.
Am 6. Juni 2024 leitete das US-Handelsministerium Antidumping- und Ausgleichszolluntersuchungen für aus China importiertes Aluminiumbesteck ein. Am 22. Oktober 2024 erließ das Ministerium eine vorläufige Entgleichssteuerfeststellung. Später, am 20. Dezember 2024, gab es seine vorläufige Antidumping-Feststellung bekannt.